Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie  •  Paar- und Familientherapie

Kosten

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine Grundleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird nach Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Sprechstunden und probatorischen Sitzungen können direkt über die Versichertenkarte der Krankenkasse abgerechnet werden. Bei einer laufenden Therapie wird die Versichertenkarte zu Beginn jedes Quartals benötigt.

Private Krankenversicherungen haben unterschiedliche Vertragsbedingungen. Privatversicherten empfehle ich daher, die Kostenübernahme mit der Versicherung vor Beginn der Behandlung abzuklären.

Paar- und Familientherapie sowie Einzelberatung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen – in der Regel auch nicht von den privaten Krankenversicherern - und muss daher selbst finanziert werden.