Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie  •  Paar- und Familientherapie

Therapie-Informationen

Ablauf der Therapie
Nach der telefonischen Kontaktaufnahme - meine aktuellen telefonischen Sprechzeiten finden Sie auf der Ansage des Anrufbeantworters - finden zunächst eine bis max. 5 Sprechstunden statt. Hier geht es darum, den Behandlungsbedarf abzuklären, zu informieren und eine Indikation zu erstellen. Bei vorhandenem Bedarf und Möglichkeiten folgen mindestens zwei probatorische Sitzungen, um herauszufinden, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellbar ist – ob wir „miteinander können“. Dauer und Frequenz der dann verabredeten Therapie richtet sich nach der jeweiligen Problematik.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Eine Kurzzeittherapie mit maximal 24 Sitzungen für das Kind bzw. Jugendlichen (die in zwei Abschnitten zu jeweils 12 Sitzungen beantragt werden) dauert circa 6 bis 9 Monate bei einem Termin von 50 Minuten in der Woche. Begleitende Gespräche für die Bezugspersonen finden etwa einmal monatlich statt. Bei Bedarf kann die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Säuglinge und Kleinkinder kommen gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil in die Therapiestunden, um direkt an der Mutter/Vater-Kind-Interaktion arbeiten zu können.

Die Langzeittherapie ist sinnvoll, wenn eine Kurzzeittherapie nicht ausreicht, um die anstehenden Belastungsfaktoren aus der frühen Kindheit zu bearbeiten und neue emotionale Erfahrungen in der therapeutischen Beziehung zu machen. Sie läuft über 1 bis 2 Jahre, wobei für Kinder 70, bei Jugendlichen ab 14 Jahren 90 Stunden beantragt werden können. Auch hier können nach Absprache für die Bezugspersonen begleitende Elterngespräche beantragt und die Therapie bei Bedarf verlängert werden. 

Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und gebe niemandem Auskunft über die Behandlung, es sei denn, die Eltern/Bezugspersonen oder der/die volljährige Jugendliche entbinden mich von der gesetzlichen Schweigepflicht. Behandlungsrelevante Aspekte der Therapie können anonymisiert mit einem Supervisor besprochen werden, der jedoch ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden ist.